Subscriber information:
- Die Zulassungszahl zur DM-FH wird auf höchstens 24 Teilnehmer, plus den Jugendteilnehmern, beschränkt.
- Die Zulassung/ Qualifikation ist nur über die Teilnahme an der LG-FH möglich.
- Ausnahmeregelung: Hundesportler, welche die erforderliche Qualifikationspunktzahl bei ihrer Landesmeisterschaft im laufenden Sportjahr nicht erreicht haben, können sich im Einzelfall über die Teilnahme am PSK-Länderpokal qualifizieren (AKZ: IFH 2 = mind. 80 Punkte).
- Zugelassen wird der LG-Sieger und Länderpokalsieger in IFH-2. (mind. 80 Punkte)
- Eine Zulassung über die Bundessammelliste setzt eine Teilnahme an der LGM oder des Länderpokal voraus. Es werden die Ergebnisse der LGM-FH, des Länderpokals gewertet.
- Der Fährtenhundesieger des Vorjahres ist ohne LG-Ausscheidung zugelassen.
- Alle PSK-Teilnehmer der letzten VDH DM IGP-FH erhalten ohne Punktzahlvorgabe eine Startberechtigung.
- Teilnehmer müssen eine vom PSK ausgestellte Leistungsurkunde (LU) vorweisen.
- Hundeführer, die sich mit zwei Hunden qualifiziert haben, können mit beiden Hunden zugelassen werden, sofern die Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten wird.
- Die Entscheidung über Zulassung / jederzeitige Rücknahme der Teilnahme an der DM-FH trifft der SpB-PSK im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden des PSK.
- Die Qualifikanten des PSK für die VDH-DM IGP-FH sind grundsätzlich die drei erstplatzierten IGP-FH Teilnehmer der DM-FH des PSK
- Zugelassene Teilnehmer werden vom SpB-PSK drei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich eingeladen.